
Ablauf und Honorar
Je nachdem für welche Variante meiner Leistungen Sie sich und schließlich auch wir gemeinsam uns entscheiden, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab.
Hierzu können Sie gern auch von mir beraten werden. Unter Kontakt finden Sie spezielle Fragen, die Sie mir für eine Vorabklärung zukommen lassen können.

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Gesetzlich Versicherte
Als kassenärztlich zugelassene Psychotherapeutin habe ich die Möglichkeit, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Die drei Leistungen - Einzelpsychotherapie, Videotherapie und Gruppentherapie - werden bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Inwiefern eine Abrechnung über die Krankenkasse in Ihrem Fall infrage käme, klären wir gemeinsam ab. Gerne vereinbare ich dafür ein Erstgesprächstermin mit Ihnen (Psychotherapeutische Sprechstunde).
Wenn wir in diesem Gespräch feststellen, dass eine Psychotherapie sinnvoll und indiziert ist, folgen darauf zwei bis vier probatorische Sitzungen, in denen wir Ihre Therapie planen und Ziele vereinbaren. Ich arbeite mit verhaltenstherapeutischen Methoden sowie erlebnisorientierten Verfahren.
Wir können dann gemeinsam anhand der Diagnose und Ihrer Ziele das weitere Vorgehen planen. Möglichkeiten sind hier in einer Kurzzeittherapie und einer Langzeittherapie gegeben.
Für Privatversicherte oder Beihilfeberechtigte werden die Kosten einer Psychotherapie in der Regel von den Privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen erstattet. Die Erstattung ist abhängig von Ihrem Vertrag mit der Versicherung. Die Abrechnung von Therapiesitzungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte beachten Sie, dass der Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar (2,8 bis 3,5-fach bzw. 122,40 € bis 150,00 €) den 2,3-fachen Satz (100,55 €) überschreitet. Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise nur einen Teil des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Bitte informieren Sie sich bereits vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse über die Erstattungsmöglichkeiten und die Voraussetzungen einer Therapie und fordern die dafür vorgesehenen Formulare an.
Der Ablauf einer Psychotherapie ist hierbei identisch wie bei der Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse. Nach einem Erstgespräch finden probatorische Sitzungen statt, um anschließend bei Passung von Therapeut und Patient eine Psychotherapie zu beginnen.

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Private Krankenversicherung & Beihilfe

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Selbstzahler
Die Kosten für Einzeltherapie sowie Paartherapie und Coaching sowohl per Video als auch in der Praxis können ebenfalls ausschließlich von Ihnen selbst getragen werden. Dies hat den Vorteil, dass Sie an keine Formalitäten gebunden sind und keine Informationen an externe Stellen, wie Krankenkassen, andere Versicherungen, Arbeitgeber etc. weitergegeben werden.
Sie erhalten von mir monatlich eine Rechnung, die sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) richtet. Die Kosten für Ihre gebuchten Stunden sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. Coaching und Paartherapie wird nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Stundenzahl richtet sich nach Ihren Bedürfnissen.